Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
Ein Feuer oder ein Sturm kann den von vielen gehegten Traum von den eigenen vier Wänden innerhalb weniger Augenblicke zerstören. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten für den Wiederaufbau oder die Sanierung Ihres Gebäudes bei Schäden ab, die sich beispielsweise aus Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser ergeben und sichert Sie vor weiteren Kosten. Befinden sich auf Ihrem Grundstück Nebengebäude, wie z.B. Garagen oder Gewächshäuser, so sind diese ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung geschützt.
Nach einem Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbruch) Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, daß der der Eigentümer diesen schwer aus der eigenen Tasche bezahlen kann und vor dem finanziellen Ruin steht. Die Banken wollen ohnehin für eine Immobilienfinanzierung einen Nachweis über zumindest eine FEUERVERSICHERUNG haben. Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt, also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, können Sie i. d. R. jedes Risiko auch einzeln versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu abgeschlossen werden. Je nach Bedarf. TIP: Sie sollten als KÄUFER eine bestehende Police nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. GRUND: Der Jahresbeitrag steht sowieso der Versicherung zu, auch wenn Sie unterjährig kündigen
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