Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
Die Bauleistungsversicherung deckt viele Risiken ab, die Ihr Bauprojekt gefährden können. Leider gehören Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion nicht dazu. Mit einer zusätzlichen Feuerrohbauversicherung können Sie sich vor Kosten absichern, die durch Brandschäden an oder in Ihrem Rohbau entstehen können.
Ebenso wie ein fertiggestelltes Haus sollte auch ein im Rohbau befindliches Gebäude mit einer Feuerrohbauversicherung abgesichert werden, denn bereits hier kann es, beispielsweise durch einen Brand, zu Schäden am Bauwerk kommen.
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